Was Green Claims Compliance für die Hotellerie bedeutet
Jede Umweltaussage, die ein Hotel veröffentlicht — Website, OTA-Profile, Buchungsstrecke, Beschilderung im Haus, Speisekarten, Gästemappe — muss konkret, belegt und dokumentiert sein. Ab 27. September 2026 ist das keine gute Praxis mehr, sondern geltendes Recht: die Richtlinie (EU) 2024/825, kurz EmpCo-Richtlinie, bereits ins deutsche und österreichische Lauterkeitsrecht überführt.
Hotels sind überdurchschnittlich betroffen, weil Nachhaltigkeitssprache über Jahre und über Kanäle wächst, für die niemand zentral verantwortlich ist. HOLITRA prüft diese Aussagen vom Nachweis her: Was belegbar ist, bleibt. Was nicht belegbar ist, wird neu formuliert. Und hinter jeder Aussage, die bleibt, steht am Ende eine dokumentierte Nachweisakte.
WAS ES KOSTET
Sanktionen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes bei weitreichenden Verstößen — und EmpCo ist nicht nur durch Behörden durchsetzbar, sondern auch durch Mitbewerber und Verbraucherverbände.
PASSIERT BEREITS
Booking.com hat sein „Travel Sustainable“-Abzeichen zurückgezogen — nach dem Einschreiten der niederländischen Verbraucherbehörde — und erkennt nun ausschließlich Zertifizierungen Dritter an.
Was die EmpCo-Richtlinie ab 27. September 2026 verbietet
01
Pauschale Umweltaussagen
„Nachhaltiges Hotel“, „öko“, „grün“, „klimafreundlich“ — ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung als Grundlage.
02
Klimaneutralität durch Kompensation
„Klimaneutrale Übernachtung“ oder „CO₂-kompensierte Nacht“ auf Basis von Zertifikaten außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette.
03
Selbst gestaltete Nachhaltigkeitssiegel
Jedes Abzeichen, Siegel oder hauseigene Rating ohne Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überprüfung durch Dritte.
04
Gesamtaussagen aus einer Einzelmaßnahme
Ein Nachfüllspender, eine PV-Anlage oder ein regionaler Lieferant machen das Haus als Ganzes noch nicht nachhaltig.
05
Gesetzliche Pflicht als Leistung dargestellt
Was das Gesetz ohnehin verlangt — etwa das Verbot bestimmter Einwegkunststoffe — darf nicht als Besonderheit beworben werden.
01
Aussagen-Inventar
Jede von Ihnen veröffentlichte Umweltaussage in einem Register: Website, OTA-Profile, Buchungsstrecke, Newsletter, Social Media, Printmaterial, Beschilderung und Speisekarten.
02
Risikobewertung je Aussage
Jede Aussage eingestuft als unzulässig, nachweispflichtig oder zulässig — mit Benennung der jeweils einschlägigen Regelung.
03
Nachweisakte
Für jede Aussage, die bleibt: die Daten, das Zertifikat, der Zählerstand oder der Auditbericht als Beleg — und eine benannte Lücke, wo dieser Beleg fehlt.
04
Neu formulierte Textbausteine
Rechtskonforme Ersatzformulierungen für jede beanstandete Aussage, auf Deutsch und Englisch, direkt veröffentlichungsfertig.
05
Entscheidung zu Siegeln und Labels
Eine klare Aufstellung, welche Labels, Siegel und Plattform-Abzeichen Sie weiter zeigen dürfen und welche entfernt werden müssen.
06
Green-Claims-Richtlinie und Freigabeweg
Eine einseitige interne Regel, wer eine Nachhaltigkeitsaussage vor Veröffentlichung freigibt — damit die nächste Kampagne das Problem nicht neu erzeugt.
Was eine Green-Claims-Prüfung liefert
Der nächste Schritt
EmpCo streicht selbst gemachte Siegel — anerkannte Zertifizierungen bleiben zulässig. Genau dort entsteht die überprüfbare Grundlage für Ihre Aussagen.
Zertifizierungsberatung (Leistung)
Standards & Zertifizierungen (Säule)
Qualifikationen hinter der Prüfung
EmpCo verlangt Nachweise, keine Adjektive. Die Prüfung führt jemand durch, der gegen diese Systeme auditiert – und nicht nur darüber schreibt.
AUDIT-QUALIFIKATIONEN
GSTC Auditor · ISO 14001 Lead Auditor (DNV)
AKKREDITIERUNGEN
GRI Certified Sustainability Professional · LEED AP · WELL AP · ÖGNI Consultant · offizielle Beratung für das EU Ecolabel und das Österreichische Umweltzeichen
RAHMENWERKE, MIT DENEN WIR ARBEITEN
GSTC · ISO 14001 · GRI · ESRS / CSRD · Green Key · EarthCheck · DGNB
FAQs
FAQ – Green Claims Compliance
Die EmpCo-Richtlinie ist die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, die das europäische Verbraucher- und Lauterkeitsrecht um Regeln für Umweltaussagen in der Werbung erweitert. Sie gilt unionsweit ab dem 27. September 2026 und betrifft Hotels wie jedes andere Unternehmen, das mit Verbrauchern kommuniziert — auf Websites, Buchungsplattformen, in Printmaterialien und auf Beschilderung im Haus.
Hotels dürfen pauschale Umweltaussagen wie „nachhaltiges Hotel“, „öko“, „grün“ oder „klimafreundlich“ künftig nicht mehr verwenden, sofern keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist. Ebenfalls unzulässig sind Klimaneutralitätsaussagen auf Basis von Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette, selbst gestaltete Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Überprüfung, Gesamtaussagen aus einer einzelnen Maßnahme sowie die Darstellung gesetzlicher Pflichten als besondere Leistung.
Ein Hotel darf Klimaneutralität nicht allein auf Basis zugekaufter Kompensation behaupten — die EmpCo-Richtlinie untersagt Aussagen über eine neutrale, verringerte oder positive Umweltwirkung, die auf Emissionszertifikaten außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette beruhen. Zulässig bleibt die präzise Darstellung von Fakten: dass Emissionen erfasst werden, was tatsächlich reduziert wurde und dass Gäste Klimaprojekte unterstützen können — solange daraus keine Neutralitätsaussage abgeleitet wird.
Hotels dürfen weiterhin Nachhaltigkeitslabels zeigen, die auf einem Zertifizierungssystem mit transparenten, öffentlich zugänglichen Kriterien und unabhängiger Überprüfung durch Dritte beruhen, oder die von staatlichen Stellen eingeführt wurden. In der Praxis betrifft das etwa das EU Ecolabel, das Österreichische Umweltzeichen und andere Typ-I-Umweltzeichen nach ISO 14024, GSTC-anerkannte Systeme für die Hotellerie sowie Managementsystem-Zertifizierungen wie ISO 14001 — hauseigene Abzeichen und selbst vergebene Bewertungen erfüllen diese Anforderungen nicht.
Ein bereits zertifiziertes Hotel profitiert weiterhin von einer Green-Claims-Prüfung, weil eine Zertifizierung nur den eigenen Systemumfang abdeckt, EmpCo hingegen die gesamte Kommunikation des Hauses. Zertifizierte Häuser führen in der Regel zusätzliche, nicht zertifizierte Aussagen — ein „klimaneutrales“ Package, ein selbst gestaltetes Blatt-Symbol, ein pauschales „nachhaltig“ im OTA-Profil — und genau diese Aussagen begründen das Risiko, nicht das Zertifikat.
Eine Green-Claims-Prüfung von HOLITRA ist Nachhaltigkeitsberatung und keine Rechtsberatung: Sie klärt, was belegbar ist, dokumentiert die Nachweise je Aussage und liefert korrigierte Formulierungen. Wo eine förmliche rechtliche Beurteilung oder eine Position im Streitfall erforderlich ist, arbeitet HOLITRA mit der Rechtsvertretung des Kunden zusammen und ersetzt sie nicht.
Nächster Schritt: Zertifizierungsberatung
Ersetzen Sie Aussagen, die Sie nicht belegen können, durch eine Anerkennung, die Sie belegen können — passendes System wählen und strukturiert auf das Audit vorbereiten.
Kontaktieren Sie uns
Senden Sie uns Ihre Website, Ihre OTA-Profile und Ihre gedruckten Gästeinformationen. Wir sagen Ihnen, was sich bis zum 27. September 2026 ändern muss — und was Sie behalten können.