Umweltaussagen im Hotel nach dem 27. September: Vom Wording zum Nachweis
Seit 27. September 2026 gilt in der gesamten EU die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) – und damit strengere Regeln für Umweltaussagen im Hotel.
Viele Hotels haben ähnlich reagiert. Die Website wurde geprüft. Aus „öko“ wurde „umweltbewusst“. „Klimaneutral“ verschwand von der Startseite.
Das ist ein sinnvoller erster Schritt. Das vollständige Bild zeigt er selten.
Umweltaussagen eines Hotels stehen nicht nur auf der Website. Sie stehen auf Buchungsplattformen, in Angeboten und Packages, in Drucksorten, Newslettern und Broschüren – und in dem, was die Rezeption sagt, wenn ein Gast fragt, warum die Handtücher nicht täglich gewechselt werden.
Im April haben wir beschrieben, was EmpCo für Hotels bedeutet und warum es im Kern um Nachweise geht, nicht um Vokabular. Dieser Beitrag ist die praktische Fortsetzung: was eine glaubwürdige Prüfung umfasst – und wo die schwierigen Entscheidungen liegen. Er zeigt auch, warum Green-Claims-Compliance eine laufende Aufgabe ist und keine einmalige Textkorrektur.
Häufiger Irrtum
„Wir haben die Texte auf unserer Website angepasst – damit sind unsere Umweltaussagen rechtssicher.“
Nicht unbedingt. Eine Umweltaussage ist nicht nur ein Satz auf einer Webseite. Jeder Kanal, der Umweltvorteile kommuniziert, zählt – und eine umformulierte Aussage ohne Nachweis bleibt eine unbelegte Aussage.
Warum Umweltaussagen im Hotel mehr brauchen als neue Formulierungen
EmpCo – Richtlinie (EU) 2024/825 – ändert die EU-Regeln zu unlauteren Geschäftspraktiken gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese Regeln gelten auch für Dienstleistungen und damit für einen Hotelaufenthalt. In Deutschland und Österreich wurde die Richtlinie durch Änderungen des jeweiligen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt.
Zwei Punkte machen das weit über die Website hinaus relevant:
- Manche Praktiken sind jetzt grundsätzlich verboten. Sie stehen auf der EU-„schwarzen Liste“ und gelten unter allen Umständen als unlauter – ohne Einzelfallprüfung, ob Gäste tatsächlich getäuscht wurden.
- Die Durchsetzung im DACH-Raum ist weitgehend privat. Lauterkeitsrecht wird typischerweise über Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch Mitbewerber und klagebefugte Verbände durchgesetzt. Eine Aussage muss nicht erst einer Behörde auffallen, um zum Problem zu werden.
Umformulieren ist nicht dasselbe wie Prüfen
Wording-getriebener Ansatz
- Die Website wird geprüft, andere Kanäle nicht
- Riskante Begriffe werden durch weichere Synonyme ersetzt
- Es wird angenommen, dass Nachweise irgendwo vorhanden sind
- Das Marketing entscheidet allein
- Die Prüfung erfolgt einmal
Nachweis-getriebener Ansatz
- Alle Kanäle werden berücksichtigt
- Jede Aussage wird nach Typ und Risiko bewertet
- Jede Aussage, die bleibt, ist belegt
- Betrieb, Marketing und Management tragen gemeinsam Verantwortung
- Aussagen werden überprüft, wenn sich der Betrieb ändert
Was eine glaubwürdige Prüfung von Umweltaussagen im Hotel umfasst
Eine glaubwürdige Prüfung ist kein juristisches Gutachten. Ihr Ziel ist ein Hotel, das weiß, was es sagt, warum es das sagen kann und wer dafür verantwortlich ist, dass es stimmt. Sie umfasst vier Bereiche:
- Alle Kanäle – nicht nur die Website, sondern auch Plattformeinträge, die vor Jahren geschrieben wurden, Angebote, Drucksorten, Bildsprache und das, was Mitarbeitende sagen.
- Die Art jeder Aussage – manche Arten von Aussagen sind jetzt verboten, andere nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
- Den Nachweis jeder Aussage, die bleibt – gemessen an dem, was die Aussage tatsächlich sagt.
- Verantwortlichkeiten – damit sich Aussagen nicht mit dem nächsten Angebot, der nächsten Kampagne oder dem nächsten Plattform-Update wieder von der Realität entfernen.
Die folgenden Beispiele zeigen drei Arten von Aussagen, die in Hotels besonders häufig vorkommen.
Drei typische Umweltaussagen im Hotel – und warum sie problematisch sind
| Aussage | Art | Warum sie problematisch ist |
|---|---|---|
| „Öko-Hotel“, „grüner Urlaub“ | Allgemeine Umweltaussage | Nur zulässig mit anerkannter hervorragender Umweltleistung, die für die Aussage relevant ist – etwa über das EU Ecolabel oder ein offiziell anerkanntes Umweltzeichen Typ I nach EN ISO 14024 wie das Österreichische Umweltzeichen. |
| „Klimaneutraler Aufenthalt“ | Neutralitätsaussage auf Basis von Kompensation | Verboten, wenn die neutrale, verringerte oder positive Wirkung auf Kompensation beruht. |
| Ein hauseigenes „Green Promise“-Siegel oder Blatt-Symbol, das als Nachhaltigkeitssiegel verwendet wird | Selbst geschaffenes Siegel | Verboten, außer es beruht auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überwachung durch Dritte oder wurde von staatlichen Stellen festgesetzt. |
Beispiele zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG in der durch Richtlinie (EU) 2024/825 geänderten Fassung.
Wo die eigentliche Schwierigkeit liegt: Ein Dokument ist noch kein Nachweis
Die meisten Hotels verfügen über mehr Dokumentation, als sie erwarten: Energieverträge, Einkaufsdaten, Zertifikate, Auditberichte.
Die Schwierigkeit liegt selten darin, Dokumente zu finden. Sie liegt darin zu beurteilen, ob ein Dokument die konkrete Aussage tatsächlich stützt. Zum Beispiel:
- Ein Ökostromvertrag deckt das Haupthaus ab – aber nicht den Spa oder das Mitarbeiterhaus, die die Aussage stillschweigend einschließt.
- Ein Zertifikat ist gültig – aber sein Geltungsbereich unterscheidet sich von dem, was die Website nahelegt.
- Auf der Speisekarte steht „regional“ – aber es gibt keine Definition, und die Einkaufsdaten stützen die Aussage nur teilweise.
- Ein Klimaziel wird veröffentlicht – aber ohne den Umsetzungsplan und die unabhängige Überprüfung, die die Richtlinie für Aussagen über künftige Umweltleistungen verlangt.
In jedem dieser Fälle ist die Dokumentation vorhanden. Die Aussage ist trotzdem nicht gedeckt.
Das sind Ermessensentscheidungen. Sie erfordern gleichzeitiges Verständnis der rechtlichen Anforderungen, der Zertifizierungssysteme und des Hotelbetriebs – und sie entscheiden darüber, welche Aussagen bleiben, welche umformuliert werden müssen und welche wegfallen. Hier treffen Green Claims auch auf Nachhaltigkeitsdaten und Reporting: Eine Aussage kann nur so belastbar sein wie die Daten und Definitionen dahinter.
Zertifizierung hilft – ist aber kein Freibrief für jede Aussage
Was eine Zertifizierung bietet
- Ein Siegel auf Basis unabhängiger Prüfung durch Dritte
- Strukturierte Nachweise zu vielen Themen
- Einen regelmäßigen Auditzyklus, der Daten aktuell hält
- Glaubwürdigkeit bei Plattformen, B2B-Kunden und Gästen
Was sie nicht automatisch bietet
- Eine Grundlage für jede allgemeine Umweltaussage – EmpCo knüpft diese an bestimmte Umweltzeichen oder Leistung nach EU-Recht
- Abdeckung von Aussagen außerhalb des Geltungsbereichs
- Schutz, wenn das Zertifikat abgelaufen ist oder sich der Umfang geändert hat
- Kontrolle darüber, was andere Kanäle über das Hotel sagen
Diese Unterscheidung ist für Hotels mit unterschiedlichen Zertifizierungen wichtig. Ein Hotel, das nach einem GSTC-anerkannten System zertifiziert ist, kann sein Siegel zeigen und konkrete, belegte Aussagen treffen – nach dem Wortlaut der Richtlinie ist eine allgemeine Aussage wie „Öko-Hotel“ jedoch an eine anerkannte hervorragende Umweltleistung geknüpft, die sich auf das EU Ecolabel, offiziell anerkannte Umweltzeichen Typ I oder Spitzenleistung nach EU-Recht bezieht. Die Wahl der Zertifizierung und die Planung der Kommunikation sollten deshalb eine Entscheidung sein, nicht zwei – deshalb gehören Zertifizierungsberatung und Kommunikationsplanung zusammen.
Ein Modellbeispiel: die Aussage, für die niemand zuständig war
Das folgende Beispiel ist aus typischen Situationen zusammengesetzt und beschreibt keinen einzelnen Kundenfall.
Ein familiengeführtes Hotel hatte im Sommer „klimaneutral“ von seiner Website entfernt. Intern galt das Thema als erledigt.
Ein OTA-Eintrag beschrieb den Betrieb jedoch weiterhin als „klimaneutrales Hotel“ – ein Text aus einem Kompensationsprogramm, das zwei Jahre zuvor ausgelaufen war. Niemand im Hotel war für Plattformtexte zuständig, und niemand hatte diesen Text seit seiner Erstellung angesehen.
Das Ergebnis: Die Aussage, die das Hotel bewusst zurückgezogen hatte, war weiterhin seine sichtbarste Nachhaltigkeitsbotschaft gegenüber internationalen Gästen – und gehörte genau zu der Art von Aussagen, die jetzt verboten ist.
Das Risiko lag nicht in der Nachhaltigkeitsleistung des Hotels. Es lag in einer Aussage ohne Verantwortlichen.
Umweltaussagen als Teil des Nachhaltigkeitsmanagements im Hotel
Umweltaussagen sind das sichtbare Ende einer längeren Kette. Was ein Hotel glaubwürdig sagen kann, hängt davon ab, was es im Betrieb tut, wie es das misst, ob es unabhängig geprüft wird und wie es über die Zeit gesteuert wird.
Gerade bei Familienhotels ist die Substanz oft stärker als die Kommunikation. Das Risiko liegt in Texten, die über viele Jahre und viele Kanäle gewachsen sind – ohne klare Verantwortung.
Deshalb ordnen wir Green Claims der Säule Standards & Zertifizierungen zu – und das Abgleichen von Aussagen und Realität der kontinuierlichen Verbesserung, nicht einer einzelnen Kampagne. Zentrale Begriffe erklärt unser Nachhaltigkeitsglossar für die Hotellerie.
Häufige Fragen zu Umweltaussagen im Hotel
Häufige Fragen zu Umweltaussagen im Hotel
Ja. EmpCo ändert die EU-Regeln zu unlauteren Geschäftspraktiken gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese gelten für Waren und Dienstleistungen, einschließlich Beherbergung, Gastronomie, Veranstaltungen und Wellnessangeboten.
„Nachhaltiges Hotel“ ist eine weit gefasste Aussage, die ökologische und soziale Merkmale umfasst. Ein Umweltzeichen allein belegt sie nicht. Hotels sollten konkrete, belegte Leistungen kommunizieren und ihre Zertifizierung zutreffend und innerhalb ihres Geltungsbereichs beschreiben.
Nicht, wenn die Aussage auf der Kompensation von Emissionen beruht. Hotels können über ihre Beiträge zu Klimaprojekten separat berichten, den Aufenthalt oder den Betrieb deshalb aber nicht als neutral darstellen.
Nein. Eine gültige Zertifizierung nach einem System mit unabhängiger Prüfung durch Dritte erlaubt es, das Siegel zu zeigen, und stützt konkrete Aussagen innerhalb des Geltungsbereichs. Sie rechtfertigt nicht automatisch allgemeine Umweltaussagen, Aussagen außerhalb des zertifizierten Bereichs oder Aussagen nach Ablauf des Zertifikats.
Der Vorschlag wurde nicht verabschiedet. Im Juni 2025 kündigte die Europäische Kommission an, ihn zurückziehen zu wollen. Maßgeblich ist heute EmpCo in der Umsetzung durch das nationale Recht.
Die bessere Frage: nicht „welche Wörter sind noch erlaubt“, sondern „was können wir belegen“
Viele Hotels haben EmpCo als Vokabelfrage behandelt. Welche Wörter sind verboten? Welche Synonyme sind sicher?
Die nützlichere Frage ist eine andere: Was tut das Hotel tatsächlich, wie wird es gemessen, wer prüft es – und sagt jeder Kanal dasselbe?
Auf diese Frage gibt es keine einmalige Antwort. Betrieb, Lieferanten, Zertifikate und Kanäle verändern sich – und mit ihnen das, was ein Hotel glaubwürdig sagen kann.
Glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation beginnt nicht im Marketing. Sie beginnt im Betrieb, in den Daten und in der Prüfung – im Marketing wird sie sichtbar.
Ist das, was Ihr Hotel kommuniziert, durch das gedeckt, was es tut – und belegen kann?
HOLITRA bewertet das Verhältnis zwischen den Nachhaltigkeitsaussagen Ihres Hotels, dem tatsächlichen Betrieb und den vorhandenen Nachweisen – mit klaren Lücken, Prioritäten und Verantwortlichkeiten, verbunden mit Zertifizierung und Reporting. Es handelt sich um Nachhaltigkeitsberatung, nicht um Rechtsberatung.
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