ESG-Berichterstattung in der Hotellerie: Warum ein Konzernbericht die Hotels darin oft nicht abdeckt
Immer mehr Hotels werden um ESG-Daten gebeten — von Investoren, Zertifizierungsstellen, Firmenkunden oder Buchungsplattformen.
Eine häufige Antwort lautet: „Wir haben bereits einen ESG-Bericht. Wir gehören zu einer größeren Gruppe, und die Gruppe veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht.“
In vielen Fällen stimmt das. Der Konzern veröffentlicht tatsächlich einen Bericht. Er kann von einem externen Prüfer testiert, von ESG-Agenturen bewertet und an anerkannten Standards ausgerichtet sein.
Seltener geprüft wird, was dieser Bericht tatsächlich abdeckt — und ob der Hotelbetrieb überhaupt innerhalb seines Berichtsumfangs liegt.
Diese Unterscheidung ist keine Formalität. Sie entscheidet darüber, ob ein Hospitality-Unternehmen die an es gestellten ESG-Fragen tatsächlich beantworten kann — oder nur den Eindruck erweckt, es zu können.
Häufiges Missverständnis
„Unser Konzern veröffentlicht doch schon einen ESG-Bericht — wir brauchen für das Hotel nichts Eigenes.“
Nicht unbedingt. Jeder ESG- oder Nachhaltigkeitsbericht hat einen definierten Berichtsumfang und eine Konsolidierungsgrenze. Diese Grenze orientiert sich häufig an Rechtsstruktur, Eigentumsverhältnissen oder Asset-Klassen — nicht an einzelnen Marken oder Betriebsgesellschaften. Ein Hotel kann vollständig außerhalb eines Berichts liegen, den die eigene Eigentümergruppe veröffentlicht.
Warum der Berichtsumfang wichtiger ist als die bloße Existenz eines Berichts
Hospitality-Unternehmen sind zunehmend Teil komplexerer Eigentumsstrukturen: Immobiliengruppen mit diversifizierten Portfolios, Investmentfonds mit gemischter Nutzung, Franchise-Systemen, Managementverträgen und Mehrmarken-Konzernen unter einer gemeinsamen Muttergesellschaft.
In solchen Strukturen wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung häufig auf Ebene der berichtspflichtigen — oder freiwillig berichtenden — juristischen Einheit entwickelt, nicht auf Ebene des einzelnen operativen Geschäfts. Eine börsennotierte Immobiliengruppe mit Büro-, Einzelhandels-, Wohn- und Hotelimmobilien berichtet beispielsweise häufig über ihr Immobilienportfolio als Ganzes, während der Hotelbetrieb separat behandelt wird — weil er in einer anderen Rechtseinheit liegt, über einen Managementvertrag geführt wird oder schlicht außerhalb der Wesentlichkeitsanalyse liegt, die den Berichtsinhalt definiert hat.
Das ist nichts Ungewöhnliches und in der Regel auch nicht irreführend gemeint. Berichtsgrenzen folgen einer unternehmens- und finanzrechtlichen Logik, nicht der operativen Logik der Hotellerie. Die praktische Konsequenz bleibt jedoch dieselbe: Ein Hotel kann Teil eines Konzerns mit glaubwürdiger, testierter ESG-Berichterstattung sein — und trotzdem über keine eigenen verwertbaren ESG-Daten verfügen.
Zum Problem wird das genau dann, wenn ESG-Daten direkt angefragt werden: bei einem Zertifizierungsaudit, einer Investoren-Due-Diligence, einem Nachhaltigkeitsfragebogen eines Firmenkunden oder bei der Frage von Journalisten oder NGOs, wie der Fußabdruck eines konkreten Hotels tatsächlich aussieht.
An diesem Punkt ist „wir haben doch schon einen ESG-Bericht“ keine vollständige Antwort — solange das Hotel nicht auch beantworten kann: Deckt dieser Bericht uns überhaupt ab?
Das regulatorische Umfeld, in dem sich die meisten Hotels bewegen
>1.000 / >450 Mio. €
Beschäftigte und Nettoumsatz — der neue kombinierte Schwellenwert für die CSRD-Berichtspflicht nach der Omnibus-I-Vereinfachung
Quelle: Omnibus-I-Richtlinie, in Kraft seit März 2026
~5.000
Unternehmen verbleiben EU-weit im Anwendungsbereich der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung, gegenüber geschätzt 50.000 nach der ursprünglichen Richtlinie
Quelle: Rat der Europäischen Union, Februar 2026
≤1.000
Beschäftigte — die Schwelle, unterhalb der der freiwillige VSME-Standard als „Value Chain Cap“ wirkt und begrenzt, wie viel ESG-Daten größere Unternehmen anfragen dürfen
Quelle: EFRAG / Europäische Kommission, Entwurf delegierter Rechtsakt, 2026
Zwei Grenzen, die entscheiden, ob „wir haben ESG“ tatsächlich stimmt
Wenn ein Hospitality-Unternehmen zu seiner ESG-Position befragt wird, lohnt es sich, zwei Fragen zu trennen, die häufig als eine behandelt werden.
Erste Grenze: Wer ist gesetzlich zur Berichterstattung verpflichtet?
Mit der im Februar 2026 verabschiedeten Omnibus-I-Vereinfachung gilt die verpflichtende CSRD-Berichterstattung nur noch für Unternehmen, die sowohl 1.000 Beschäftigte als auch 450 Millionen Euro Nettoumsatz überschreiten. Damit wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie von geschätzt 50.000 auf rund 5.000 Unternehmen EU-weit reduziert. Die große Mehrheit der Hotels, Hotelgruppen und selbst der meisten regionalen Hospitality-Konzerne liegt unterhalb dieser Schwelle.
Das bedeutet nicht, dass ESG für sie irrelevant wäre. Es bedeutet, dass die Anforderung nicht gesetzlich, sondern marktgetrieben ist: Investoren, Kreditgeber, Franchisegeber, Firmenkunden und Buchungsplattformen verlangen zunehmend Nachhaltigkeitsinformationen als Geschäftsvoraussetzung — unabhängig davon, ob das Gesetz dies vorschreibt.
Um dies zu steuern, ohne kleinere Zulieferer unverhältnismäßig zu belasten, entwickelt die Europäische Kommission den freiwilligen VSME-Standard (Voluntary SME Standard) — ein vereinfachtes, standardisiertes Berichtsformat für Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD. Ein zentrales Element des aktuellen Entwurfs ist der sogenannte Value Chain Cap: Unternehmen, die selbst unter die CSRD fallen, dürfen von Wertschöpfungskettenpartnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten keine Nachhaltigkeitsinformationen anfragen, die über das VSME-Format hinausgehen. Die Konsultation zum Entwurf endete Anfang Juni 2026, die formelle Verabschiedung wird für später im Jahr erwartet.
Für die meisten Hospitality-Unternehmen ist damit die relevante Frage nicht „fallen wir unter die CSRD-Pflicht“, sondern „wie reagieren wir glaubwürdig und verhältnismäßig auf die ESG-Anfragen unserer Investoren, Partner und Zertifizierungsstellen“ — eine Frage, die durch strukturierte ESG- und Nachhaltigkeitsberichterstattung entlang anerkannter Rahmenwerke beantwortet wird, statt durch Ad-hoc-Reaktionen auf jede einzelne Anfrage.
Zweite Grenze: Was deckt der Berichtsumfang tatsächlich ab?
Diese Grenze wird weit häufiger übersehen — und ist gerade für Hotels innerhalb größerer Eigentumsstrukturen die entscheidende.
Ein ESG- oder Nachhaltigkeitsbericht definiert immer, meist auf den ersten Seiten, was im Berichtsumfang enthalten ist: welche Rechtseinheiten, welche Asset-Klassen, welche Beschäftigten, welches Geschäftsjahr. Große, diversifizierte Konzerne — insbesondere börsennotierte Immobiliengesellschaften mit einem Mix aus Büro-, Einzelhandels-, Wohn- und Hospitality-Assets — ziehen die Berichtsgrenze häufig um das Kern-Immobilienportfolio und benennen explizit, welche Unternehmensteile ausgeschlossen sind. Der Hotelbetrieb, wenn er über eine separate Betriebsgesellschaft, einen Managementvertrag oder eine Struktur außerhalb des konsolidierten Immobilienportfolios geführt wird, ist ein typischer Kandidat für einen solchen Ausschluss.
Das ist keine unübliche Praxis und für sich genommen kein Governance-Versagen. Ein Konzern darf seine eigene Wesentlichkeits- und Konsolidierungsgrenze definieren, konsistent mit der Art, wie er seinen Konzernabschluss konsolidiert. Nach den europäischen Berichtsstandards (ESRS 1) kann eine Tochtergesellschaft rechtmäßig außerhalb der Nachhaltigkeitsberichtsgrenze der Mutter liegen, wenn sie aus Wesentlichkeitsgründen nicht in den Konzernabschluss einbezogen wird. Problematisch wird es, wenn diese Grenze intern nicht klar kommuniziert wird und ein Hotelteam — oder der eigene Vertriebs- oder Nachhaltigkeitskontakt des Hotels — annimmt, „der Konzern hat ESG“ bedeute „wir haben ESG“, ohne zu prüfen, was die Umfangsangabe im Bericht tatsächlich aussagt.
Hilfreich ist es zudem, drei Ebenen statt zwei zu unterscheiden. Es gibt die oberste Eigentums- oder Konzernebene, die einen diversifizierten Mix aus Büro-, Einzelhandels-, Wohn- und Hotelimmobilien halten kann und auf dieser konsolidierten Ebene berichtet. Es gibt die Hotelgruppe bzw. das Hotelportfolio selbst — die Einheit oder Marke, die den Hotelbetrieb tatsächlich führt, mal als eigenständige Tochtergesellschaft, mal lediglich als interne Sparte. Und es gibt das einzelne Hotel. Der Bericht der Konzernebene muss selten bis auf die Ebene des einzelnen Hotels herunterreichen — und tut dies meist auch nicht. Auf Ebene der Hotelgruppe liegt der Fall anders: Führt eine Hotelgruppe mehrere Betriebe unter einer Marke oder einer gemeinsamen Managementstruktur, sollte ihre eigene ESG-Berichterstattung so aufgebaut sein, dass die einzelnen Hotels vergleichbare Daten nach oben liefern — auch dort, wo kein einzelnes Hotel eine eigenständige gesetzliche Berichtspflicht trägt.
Das ist keine neue Idee in der ESG-Berichterstattung der Immobilienwirtschaft. Benchmarks wie GRESB, die von Immobilieninvestoren und Fonds breit genutzt werden, ordnen Teilnehmer bewusst nach Asset-Klasse in Peer-Gruppen ein, weil sich die Performance zwischen den Klassen deutlich unterscheidet — Büro-, Einzelhandels-, Wohn- und Hotelportfolios werden nicht gegeneinander verglichen und sollen es auch nicht sein. Die Hotellerie hat ihre eigene Version derselben Logik: Der mit Greenview erstellte Cornell Hotel Sustainability Benchmarking Index zeigt durchgängig, dass sich Energie-, CO₂- und Wasserintensität nach Hoteltyp und Sternekategorie unterscheiden — Full-Service- und Resort-Betriebe weisen typischerweise eine deutlich höhere Energie-, CO₂- und Wasserintensität auf als Limited-Service-Hotels vergleichbarer Größe. Eine Hotelgruppe mit einem Kongresshotel und einem Wellnessresort im selben Portfolio steuert faktisch zwei unterschiedliche Intensitätsprofile. Eine einzige, gemischte Portfoliokennzahl kann genau die Unterschiede verschleiern, die für realistische Zielsetzungen und die Identifikation von Verbesserungspotenzial entscheidend sind.
Deckt der ESG-Bericht Ihres Konzerns Ihr Hotel wirklich ab?
HOLITRA hilft Hotels und Hotelgruppen, ihre Berichtsgrenze zu klären und die ESG-Daten auf Hotelebene aufzubauen, die im Konzernbericht oft fehlen.
Berichtsgrenze prüfen →Konzern-ESG-Bericht versus Nachhaltigkeitsdaten auf Hotelebene
Was ein Konzern-ESG-Bericht typischerweise abdeckt
- Konsolidierte Berichtsgrenze, meist definiert durch Eigentums- und Rechtsstruktur
- Wesentlichkeitsanalyse auf Konzern- bzw. Portfolioebene
- KPIs ausgerichtet an ESRS, GRI oder vergleichbaren Rahmenwerken
- Externe Prüfung, in der Regel mit „begrenzter Sicherheit“ (limited assurance)
- Zielgruppe: Investoren, Kreditgeber, Ratingagenturen, Aufsichtsbehörden
- Kann bestimmte Geschäftsbereiche, Asset-Klassen oder Betriebsgesellschaften explizit ausschließen
Was Nachhaltigkeitsdaten auf Hotelebene abdecken müssen
- Operative Berichtsgrenze entlang des tatsächlichen Hotels oder Hotelportfolios
- Indikatoren, die für Zertifizierungsstellen relevant sind (GSTC-anerkannte Programme, Green Key, Österreichisches Umweltzeichen u. a.)
- Datentiefe, die Vergleiche pro Betrieb oder pro Zimmer ermöglicht
- Nachweise, die gästegerichtete Aussagen und Marketingclaims belegen
- Zielgruppe: Zertifizierungsauditoren, Firmenkunden, OTAs, Gäste, lokale Behörden
- Verbunden mit dem operativen Management, nicht nur mit der externen Kommunikation
Ein Praxisbeispiel: als „wir haben doch schon ESG“ nicht hielt
In einem aktuellen Beratungsgespräch erklärte ein Hotelbetrieb, der Teil eines größeren, diversifizierten Immobilienkonzerns ist, ESG-Berichterstattung sei bereits vorhanden — der Konzern veröffentliche jedes Jahr einen extern testierten Nachhaltigkeitsbericht.
Eine Durchsicht dieses Berichts zeigte, dass er das Büro-, Einzelhandels- und Wohnimmobilienportfolio des Konzerns detailliert abdeckte — inklusive Emissionsziele, Anteil zertifizierter Gebäude, Governance-Indikatoren und einer Aussage zur EU-Taxonomie-Konformität. Die Umfangsangabe auf den ersten Seiten des Berichts stellte jedoch ausdrücklich fest, dass Informationen zu Hotelbeschäftigten und zum Hotelbetrieb nicht enthalten sind.
Parallel betrieb die Hotelsparte ein eigenes, gästegerichtetes Umweltprogramm: Maßnahmen zu Abfall, Energie und Wasser, kommuniziert über Hinweise im Zimmer und eine eigene Microsite, mit selbst berichteten prozentualen Verbesserungen gegenüber einem Basisjahr. Das Programm war echt und operativ aktiv. Es basierte jedoch nicht auf einem anerkannten Berichtsstandard, hatte keine Wesentlichkeitsanalyse durchlaufen und war nicht extern testiert.
Als ein Investor und, unabhängig davon, eine Zertifizierungsstelle Emissions-, Wasser- und Abfalldaten auf Objektebene für das Hotelportfolio anfragten, konnte keines der beiden Dokumente die Anfrage beantworten. Der Konzernbericht deckte die Hotels nicht ab. Das Hotelprogramm war nicht als vergleichbare, testierte ESG-Datenbasis strukturiert — und das Portfolio selbst umfasste mehrere unterschiedliche Hoteltypen, vom Kongresshotel bis zum Wellnessresort, was eine einzelne selbst berichtete Prozentzahl noch weniger aussagekräftig machte.
Die Lösung bestand nicht darin, eines der beiden Dokumente aufzugeben. Sie bestand darin, die Grenze explizit zu benennen und dazwischen eine Struktur auf Ebene der Hotelgruppe aufzubauen: vergleichbare Indikatoren, die über alle Betriebe hinweg auf dieselbe Weise erhoben werden, mit portfolioweiten Zielen, die nach Hotel heruntergebrochen sind — sodass Kongresshotel und Wellnessresort an realistischen, typspezifischen Basiswerten gemessen werden und nicht an einer einzigen gemischten Kennzahl.
Warum ein internes Umweltprogramm keine Grundlage für ESG-Berichterstattung ist
Viele Hotels und Hotelgruppen betreiben interne Umwelt- oder „Green“-Programme parallel zu, oder anstelle von, formaler ESG-Berichterstattung: gästegerichtete Kommunikation zu Abfall, Energie, Wasser oder Beschaffung, häufig unterlegt mit echten operativen Maßnahmen.
Diese Programme haben einen echten Wert — sie schaffen Gästebewusstsein und beruhen häufig auf tatsächlichen operativen Verbesserungen. Sie basieren jedoch selten auf einem anerkannten Berichtsstandard, sind selten extern testiert und liefern selten Daten, die über Betriebe oder im Zeitverlauf vergleichbar sind. Diese Lücke ist nicht nur operativ relevant, sondern zunehmend auch rechtlich: Nach dem EU-Rahmenwerk zu EmpCo und Green Claims müssen gästegerichtete Umweltaussagen belegbar und überprüfbar sein — ein Thema, das ausführlicher in unserem Beitrag zu EmpCo und Green Claims behandelt wird.
Ein internes Programm ist ein sinnvoller Ausgangspunkt. Es ist für sich genommen keine Grundlage für Zertifizierungsaudits, Investorenberichterstattung oder die vergleichbaren Daten, die eine Hotelgruppe über ihr Portfolio benötigt — genau dafür sind zertifizierungskonforme Indikatoren und strukturierte ESG-Berichterstattung gemacht.
Fünf Fragen, bevor Sie sagen „wir haben bereits ESG“
Umfang und Berichtsgrenze
- Benennt der Bericht ausdrücklich, was enthalten und was ausgeschlossen ist?
- Liegen Hotelbetrieb und Hotelbeschäftigte innerhalb der Konsolidierungsgrenze?
- Ist die berichtende Einheit dieselbe Rechtseinheit, die unser Hotel betreibt?
- Würde die Antwort für andere Hotels im Portfolio anders ausfallen?
Standard, Wesentlichkeit und Prüfung
- Welcher Rahmen wurde verwendet — ESRS, GRI, VSME oder keiner?
- Wurde eine Wesentlichkeitsanalyse speziell für das Hospitality-Segment durchgeführt?
- Gibt es eine externe Prüfung, und auf welchem Sicherheitsniveau?
- Lassen sich die Daten auf Objektebene für Zertifizierung oder Investoren herunterbrechen?
Praktische Implikationen für Hospitality-Unternehmen
Für unabhängige Hotels und familiengeführte Betriebe ist die Implikation erfreulich einfach: Die meisten liegen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung, und der entstehende Value Chain Cap ist gezielt darauf ausgelegt, unverhältnismäßige Datenanfragen größerer Partner zu verhindern. Die richtige Antwort auf einen ESG-Fragebogen eines Investors oder Firmenkunden ist strukturierte, verhältnismäßige Berichterstattung — nicht der Versuch, das Berichtsformat eines Großunternehmens nachzubilden.
Für Hotels und Hotelgruppen, die zu einem größeren Konzern oder einer Immobilienstruktur gehören, ist die Implikation weniger angenehm, aber wichtiger: Die Existenz einer Konzern-ESG-Berichterstattung muss geprüft, nicht vorausgesetzt werden. Das bedeutet, die Umfangsangabe des Konzernberichts zu lesen, explizit zu identifizieren, was enthalten und was ausgeschlossen ist, und zu klären, ob Daten auf Hotelebene separat aufgebaut werden müssen — angelehnt an die Methodik des Konzerns, wo möglich, aber so konstruiert, dass sie Fragen beantworten, für die der Konzernbericht nie gedacht war.
Für Hotelgruppen, die mehrere Betriebe und Marken selbst führen, stellt sich die Grenzfrage intern: Eine einzige portfolioweite Kennzahl ist nicht dasselbe wie vergleichbare Daten auf Objektebene, und ein Kongresshotel lässt sich nicht gegen ein Wellnessresort benchmarken, ohne deren deutlich unterschiedliche Energie-, Wasser- und F&B-Profile getrennt zu betrachten. Zertifizierungsstellen, Investoren und Firmenkunden werden zunehmend genau diesen Detailgrad erwarten — nicht einen gemischten Durchschnittswert.
In jedem Fall ist die zugrunde liegende Aufgabe dieselbe: die tatsächliche Berichtsgrenze definieren, den angewandten Standard identifizieren und die strukturierte ESG- und Nachhaltigkeitsberichterstattung aufbauen — oder beauftragen —, die die Lücke zwischen dem bestehenden Stand und den tatsächlichen Anforderungen schließt.
Die bessere Frage: nicht „haben wir ESG“, sondern „was deckt unser ESG tatsächlich ab“
ESG- und Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Hotellerie wird zunehmend strukturierter, und das regulatorische Umfeld — Omnibus, der verengte CSRD-Anwendungsbereich, der entstehende VSME-Standard mit seinem Value Chain Cap — entwickelt sich in Richtung verhältnismäßigerer Anforderungen für kleinere und mittlere Unternehmen. Das ist eine tatsächlich nützliche Entwicklung für die Hospitality-Branche, in der die große Mehrheit der Unternehmen nicht unter die verpflichtende CSRD-Berichterstattung fällt und auch künftig nicht fallen wird.
Verhältnismäßigere Anforderungen machen Klarheit jedoch nicht überflüssig — sie machen sie wichtiger. Eine Hotelgruppe, die genau benennen kann, was ihre ESG-Daten abdecken, welchem Standard sie folgt und wo die Grenzen der Konzernberichterstattung der Mutterebene enden, steht für Zertifizierung, Investor-Relations, Firmenpartnerschaften und glaubwürdige Gästekommunikation in einer grundlegend stärkeren Position als eine, die sich auf den allgemeinen Eindruck verlässt, „der Konzern hat doch schon ESG“.
Hier verbindet sich ESG-Berichterstattung auch mit Nachhaltigkeitsstrategie und Governance im weiteren Sinne. Berichterstattung ist kein Dokument, das einmal jährlich für externe Zielgruppen erstellt wird. Sie ist das Ergebnis eines Managementsystems, das jederzeit wissen muss, was tatsächlich gemessen wird, von wem, nach welchem Standard und für welchen Unternehmensteil.
Der ESG-Bericht der Konzernmutter ist ein Beleg für Engagement auf dieser Ebene. Er ist für sich genommen kein Beleg für die Leistung auf Hotelebene. Der eigene ESG-Bericht der Hotelgruppe sollte die Brücke zwischen beiden sein — aufgebaut aus vergleichbaren Daten, die über alle Betriebe hinweg auf dieselbe Weise erhoben werden, mit portfolioweiten Zielen, die nach Hotel heruntergebrochen sind, sodass ein Kongresshotel und ein Wellnessresort nicht am selben Maßstab gemessen werden. Zu klären, wer auf welcher Ebene was berichtet, ist eine der praktischsten Nachhaltigkeitsfragen, die sich ein Hospitality-Unternehmen stellen kann.
Unklar, was Ihr ESG-Bericht tatsächlich abdeckt?
HOLITRA unterstützt Hospitality-Unternehmen dabei, Berichtsgrenzen zu klären, ESG- und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Hotelebene aufzubauen und sie sinnvoll mit Zertifizierung, Governance und konzernweiten Anforderungen zu verknüpfen.
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